Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Was hat Priorität: Die Verpflichtung gegenüber der Familie oder die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber?
Die Verpflichtung gegenüber der Familie hat Priorität, da sie eine lebenslange Bindung darstellt und emotionale Unterstützung bietet. Die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber ist wichtig, aber kann in bestimmten Situationen flexibel sein, um die Bedürfnisse der Familie zu erfüllen. Es ist wichtig, eine gesunde Balance zwischen beiden Verpflichtungen zu finden.
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Wie können Arbeitgeber fair und objektiv die Leistung ihrer Mitarbeiter bewerten?
Arbeitgeber können die Leistung ihrer Mitarbeiter fair und objektiv bewerten, indem sie klare Leistungsziele und Kriterien festlegen, regelmäßige Feedback-Gespräche führen und Leistungsbeurteilungen auf Fakten und Daten stützen. Zudem sollten sie alle Mitarbeiter gleich behandeln und persönliche Vorurteile oder Beziehungen außer Acht lassen. Es ist wichtig, transparent und konsistent bei der Leistungsbewertung vorzugehen, um Fairness und Objektivität sicherzustellen.
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Kann die Diakonie als Arbeitgeber ohne Kirche fungieren?
Ja, die Diakonie kann als Arbeitgeber ohne direkte Verbindung zur Kirche fungieren. Obwohl die Diakonie historisch mit der evangelischen Kirche verbunden ist, gibt es auch diakonische Einrichtungen, die unabhängig von einer Kirche agieren. Diese Einrichtungen orientieren sich jedoch weiterhin an den diakonischen Werten und Prinzipien, wie beispielsweise der Unterstützung von Bedürftigen und der Förderung sozialer Gerechtigkeit.
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Wie können wir sicherstellen, dass Entscheidungen unvoreingenommen und unparteiisch getroffen werden?
Um sicherzustellen, dass Entscheidungen unvoreingenommen getroffen werden, ist es wichtig, alle relevanten Informationen zu sammeln und zu analysieren. Zudem sollten verschiedene Perspektiven und Meinungen berücksichtigt werden, um eine objektive Entscheidung zu treffen. Schließlich ist es entscheidend, dass Entscheidungen transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden, um mögliche Vorurteile und Parteilichkeiten zu vermeiden.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388
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50 stücke Dankes karten-Werts ch ätzung karten für Schüler, Lehrer, Arbeitgeber, Freunde,
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Armin Trost - GEBRAUCHT Employer Branding: Arbeitgeber positionieren und präsentieren - Preis vom 13.01.2025 06:02:32 h
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Manfred Geiken - GEBRAUCHT Schnellübersicht Sozialversicherung 2020 Melderecht: Für Arbeitgeber, Krankenkassen und Berater - Preis vom 13.01.2025 06:02:32 h
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Kann Arbeitgeber Steueridentifikationsnummer abfragen?
Ja, Arbeitgeber können die Steueridentifikationsnummer ihrer Mitarbeiter abfragen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen des Anstellungsprozesses, um sicherzustellen, dass die Lohnsteuer korrekt abgeführt wird. Die Steueridentifikationsnummer ist eine wichtige Information für den Arbeitgeber, um die Lohnsteuerkarte des Mitarbeiters zu erstellen und die korrekten Steuern abzuführen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Informationen vertraulich behandeln und nur für steuerliche Zwecke verwenden. Arbeitnehmer sollten darauf achten, ihre Steueridentifikationsnummer nur an vertrauenswürdige Quellen weiterzugeben.
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Kann Arbeitgeber Sterbeurkunde verlangen?
Arbeitgeber können in der Regel keine Sterbeurkunde verlangen, es sei denn, es handelt sich um eine spezifische Situation, in der der Tod eines Mitarbeiters relevant ist, z.B. für Versicherungszwecke oder die Auszahlung von Leistungen. In den meisten Fällen reicht es aus, dem Arbeitgeber eine Benachrichtigung über den Tod des Mitarbeiters vorzulegen. Es ist wichtig, die Datenschutzbestimmungen zu beachten und nur die notwendigen Informationen weiterzugeben. Wenn der Arbeitgeber dennoch eine Sterbeurkunde verlangt, sollte dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des angemessenen Umgangs mit sensiblen Informationen erfolgen. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
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Kann Arbeitgeber Reduzierung ablehnen?
Kann Arbeitgeber Reduzierung ablehnen? In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann die Reduzierung jedoch ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Ablehnung schriftlich begründen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um mögliche Lösungen zu finden. Falls eine Einigung nicht erzielt werden kann, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um sein Recht auf Arbeitszeitreduzierung durchzusetzen.
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Kann Arbeitgeber Verkehrsmittel vorschreiben?
Kann Arbeitgeber Verkehrsmittel vorschreiben? Ja, Arbeitgeber können in der Regel Verkehrsmittel vorschreiben, die ihre Mitarbeiter für die Anreise zur Arbeit nutzen sollen. Dies kann beispielsweise in Form von Dienstwagen, Fahrgemeinschaften oder öffentlichen Verkehrsmitteln geschehen. Allerdings müssen Arbeitgeber dabei auch die individuellen Bedürfnisse und Umstände ihrer Mitarbeiter berücksichtigen, wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen oder fehlende öffentliche Verkehrsanbindung. Es ist wichtig, dass die Vorgaben des Arbeitgebers in einem angemessenen Rahmen liegen und nicht die persönliche Freiheit der Mitarbeiter einschränken. Letztendlich sollte eine transparente Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter darüber stattfinden, welche Verkehrsmittel für die Anreise zur Arbeit genutzt werden sollen.
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